Bezeichnet die Vernetzung von Gegenständen mit dem Internet, damit diese Gegenstände selbstständig über das Internet kommunizieren und so verschiedene Aufgaben für den Besitzer erledigen können. Der Anwendungsbereich erstreckt sich dabei von einer allg. Informationsversorgung über automatische Bestellungen bis hin zu Warn- und Notfallfunktionen (Lackes, 2018).
Literaturverzeichnis
Lackes, R. (2018, 19. Februar). Internet der Dinge. Gabler Wirtschaftslexikon. Abgerufen am 1. Mai 2023, von https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/internet-der-dinge-53187/version-276282